Der Einlass ist ab dem 17.02.2022 nur nach der 3G-Regel möglich:

Der Einlass ist ab dem 17.02.2022 nur nach der 3G-Regel möglich:

Der Einlass ist ab dem 17.02.2022 nur nach der 3G-Regel möglich:
Das bedeutet, es ist ein Nachweis vorzuzeigen über:
- Impfung oder
- Genesung
- Oder Testergebnis (Schnelltest etc.)

Ihr könnt auch bei uns vor Ort einen Schnelltest machen den ihr selbst mitbringt. Dieser Test ist dann allerdings nur bei uns gültig und nicht bei anderen Einrichtungen.

Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden (ab 16 Jahren darunter OP-Maske), OP-Masken oder andere für Besucher ab 16 Jahren reichen leider nicht mehr aus.

Wir bitten um Verständnis. Wir halten uns hier an die Beschlüsse des Landkreises und Freistaats Bayern.

Minderjährige unter 18 Jahren sind von der Regel befreit, wenn Sie uns einen Schülerausweis vorlegen.

Hinzugefügt am 23.08.2021